Willkommen auf Scheinselbständigkeit - Anwaltskanzlei Gaßmann & Seidel
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Von Scheinselbständigkeit spricht man, wenn erwerbstätige Personen sich zwar als Selbständige bezeichnen und auch so auftreten, sie bei zutreffender rechtlicher Würdigung tatsächlich aber als sozialversicherungspflichtige abhängige Beschäftigte im Sinne von § 7 Abs. 1 SGB IV anzusehen sind.
Die Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV von einer selbständigen Tätigkeit ist im Einzelfall oft schwierig. Eine falsche Einschätzung des sozialversicherungsrechtlichen Status hat aber erhebliche Folgen. Vor allem nach Betriebsprüfungen kommt es regelmäßig insbesondere zu hohen Beitragsnachforderungen. Neben sozialversicherungsrechtlichen Problemen kommt es oftmals auch zu arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und strafrechtlichen Folgeproblemen.
Dieser komplexe Bereich gehört seit Jahren zu den Kompetenzen der Anwaltskanzlei Gaßmann & Seidel in Stuttgart. Wir beraten und vertreten im Bereich Scheinselbständigkeit bundesweit Privatpersonen, Selbständige und Freiberufler sowie Unternehmen.
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